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Anwalt für Verwaltungsstrafrecht in Wien · 1. Bezirk & Sprechstelle in SimmeringAnwalt für Verwaltungsstrafrecht1. Bezirk & Sprechstelle in Simmering

Sie haben eine Strafe erhalten und fragen sich, ob Sie diese zahlen müssen?

Bei Verwaltungsstrafen haben Sie oft nur 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben und die Strafe zu bekämpfen. Wir prüfen Ihren Bescheid auf jeden Ansatzpunkt, legen Einspruch ein und vertreten Sie bis zur Entscheidung, in ganz Österreich. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall deckt, klären wir vorab.

  • Verkehrsdelikte wie zum Beispiel zu schnelles Fahren, falsche Beladung oder Tuning ohne Eintragung etc.

  • Strafen als Gewerbeinhaber, Arbeitgeber oder Taxiunternehmer

  • Übertretungen nach dem Waffengesetz und dem Sicherheitspolizeigesetz

  • Sowie viele weitere Verwaltungsstrafen

Unverbindlich und vertraulich

4,9 bei über 218 Google-Bewertungen

Rechtsanwalt Mag. Wissam Barbar in seiner Kanzlei in Wien
Bekannt aus
Kronen ZeitungKurierDer StandardHeuteORF WienÖsterreich
Erste Schritte

Zahlen Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben.

In vielen Fällen lässt sich die Strafe bekämpfen oder zumindest deutlich herabsetzen.

Die Fristen sind kurz, oft nur 14 Tage. Danach ist meist nichts mehr zu machen. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind die Kosten für unsere Tätigkeiten dafür oft gedeckt, sodass Sie die Strafe nicht einfach hinnehmen müssen. Zahlen Sie deshalb nichts ein, sondern melden Sie sich direkt bei uns. Wir sehen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen, ob und wie sich die Strafe bekämpfen lässt.

Mag. Wissam Barbar, Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht in Wien
Verwaltungsstrafrecht

Bei folgenden Verstößen vertreten wir Sie.

Falls Sie einen Betriebsrechtsschutz oder eine private Rechtsschutzversicherung besitzen, prüfen wir vorab, ob diese Ihre Kosten übernimmt.

01

Verkehrsdelikte

Sie waren zu schnell, das Fahrzeug war falsch beladen, Sie haben eine rote Ampel missachtet oder Sie haben eine Strafe bekommen, weil zum Beispiel Ihr Auspuff, Ihre Scheinwerfer oder ein anderes Tuning an Ihrem Auto nicht eingetragen waren. Wir prüfen den Bescheid und vertreten Sie.

02

Gewerberechtliche Übertretungen, etwa als Taxiunternehmer

Ein Fahrer ist ohne Taxiausweis oder ohne die notwendigen Ortskenntnisse unterwegs, oder es geht um Ihre Gewerbeberechtigung. Wir prüfen, was Ihnen als Unternehmer konkret vorgeworfen wird und ob die Behörde das belegen kann.

03

Beschäftigung ohne Arbeitsbewilligung

Ein Mitarbeiter hat keine gültige Arbeitsbewilligung und die Strafe nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz richtet sich an Sie als Arbeitgeber. Wir sehen uns an, was zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich vorlag.

04

Übertretungen nach dem Waffengesetz

Die Verhängung eines Waffenverbots oder Verstöße gegen das Waffengesetz passieren schneller, als viele denken: der bloße Vorwurf einer Gewalttat führt häufig zur Verhängung eines Waffenverbots; die Verwendung einer Waffe ohne die nötige Berechtigung, ein verbotener Gegenstand oder ein unbedachter Schuss mit der Schreckschusspistole zu Silvester. Wir lesen genau, was Ihnen vorgeworfen wird und was die Behörde dazu festgestellt hat.

05

Weitere Verwaltungsstrafverfahren

Wir vertreten Sie auch in vielen weiteren Verwaltungsstrafverfahren, zum Beispiel bei Lärmbelästigung, Störung der öffentlichen Ordnung, Übertretungen nach dem WLSG oder anderen Übertretungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz, egal ob die Strafe als Strafverfügung oder als Straferkenntnis bei Ihnen ankommt.

Das Problem

In den meisten Fällen geht es um weit mehr als nur eine einfache Strafe …

Der Vorwurf stimmt und Sie wollen die Folgen so klein wie möglich halten.

Vielleicht waren Sie tatsächlich zu schnell, vielleicht war ein Fahrer ohne Taxiausweis unterwegs oder der Umbau am Auto war nicht eingetragen. Dann ist die Frage nicht mehr, ob der Vorwurf stimmt, sondern was daraus wird. Eine Verwaltungsstrafe kann schwerwiegende Folgen für Ihren Führerschein und Ihre Gewerbeberechtigung haben. Und sie kann z.B. dazu führen, dass Ihr laufender Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt wird. Dafür brauchen Sie jemanden, der den Bescheid liest und mit Ihnen bespricht, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben.

Sie haben die Strafe zu Unrecht bekommen.

Sie haben eine Strafe erhalten, die aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist, und wollen dagegen vorgehen. Vielleicht sind Sie an dem Tag gar nicht gefahren, vielleicht hatte der Mitarbeiter eine gültige Bewilligung, vielleicht hat die Polizei die Situation anders gesehen als Sie. Auf dem Papier steht trotzdem eine Strafe mit einer Frist. Ohne Einspruch bleibt es meist dabei.

In beiden Fällen gilt: erst den Bescheid prüfen lassen, dann entscheiden.

Warum Mandanten sich für uns entscheiden.

Mag. Wissam Barbar, Rechtsanwalt in Wien
01

Ein Verteidiger, der Ihre Welt versteht.

Wir kennen die Lebensrealität unserer Mandanten nicht nur aus der Akte. Wissam Barbar ist in Wien aufgewachsen, kennt die Stadt und die Menschen, die zu ihm kommen, und spricht ihre Sprache, im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Sie müssen ihm Ihren Alltag nicht erst erklären. Bei uns sitzt kein kühler Jurist, der über Ihren Kopf hinwegredet, sondern jemand, der Klartext spricht, Ihre Situation versteht und Sie ernst nimmt.

02

Vorbereitung, die den Unterschied macht.

Erfolg im Verwaltungsstrafrecht entsteht lange vor der Verhandlung. Aus langjähriger Verhandlungserfahrung können wir sehr gut abschätzen, wie sich Ihr Verfahren entwickeln wird, welche Fragen kommen und welche kritischen Punkte voraussichtlich auftreten werden. Genau darauf bereiten wir Sie vor, damit Sie mit einem klaren Kopf in jede Vernehmung und jede Verhandlung gehen.

03

Wir geben nicht auf, wenn es eng wird.

Auch in scheinbar ausweglosen Situationen kämpfen wir für Sie weiter und finden oft noch einen Ansatzpunkt, den vorher niemand gesehen hat: eine Nachricht, ein Foto, einen Zeugen. Genau diese Hartnäckigkeit ist der Grund, warum Mandanten selbst in schwierigen Situationen zu uns kommen.

04

Mehrsprachig und fest verankert.

Wir beraten in Deutsch, Arabisch und Englisch. Eine eigene arabischsprachige Mitarbeiterin begleitet Sie bei allem Organisatorischen, auch wenn Sie kein Deutsch sprechen.

Ablauf

In vier Schritten zu Ihrer Vertretung.

1

Anfrage

Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen, telefonisch oder über das Formular.

2

Telefonat

Wir klären, worum es geht, und vereinbaren einen Termin.

3

Erstberatung

Wir besprechen Ihren Fall, schätzen die Lage ein und leiten die Akteneinsicht ein.

4

Verteidigung

Wir übernehmen Ihren Fall und bereiten jeden Schritt mit Ihnen vor, bis zum Abschluss.

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss wissen Sie jederzeit, woran Sie sind.

Empfang in der Kanzlei Mag. Wissam Barbar
Mag. Wissam Barbar, Rechtsanwalt in Wien
Über uns

Mag. Wissam Barbar, Rechtsanwalt in Wien.

Ich bin Wissam Barbar, Rechtsanwalt in Wien und seit 2018 mit eigener Kanzlei auf Strafverteidigung, Verwaltungsstrafrecht und Ärztehaftung spezialisiert. In über 13 Jahren habe ich hunderte Mandanten begleitet, quer durch ganz Österreich.

Als Jugendlicher wurde ich selbst einer Straftat beschuldigt, die ich nicht begangen hatte. Damals stand ein Anwalt für mich ein, und ich habe am eigenen Leib erlebt, was es bedeutet, wenn jemand wirklich auf deiner Seite ist.

Dieses Gefühl habe ich nie vergessen. Es ist der Grund, warum ich diesen Beruf gewählt habe.

Ich bin nicht der Anwalt, den Sie aus dem Lehrbuch erwarten. Ich weiß, wie sich ein Vorwurf anfühlt, wenn plötzlich alle auf einen zeigen, und ich urteile nicht über den Menschen, der mir gegenübersitzt. Ich spreche Klartext, verhandle hart, aber fair, und ich kämpfe für meine Mandanten auch dann weiter, wenn die Lage aussichtslos scheint.

Mag. Wissam Barbar, Rechtsanwalt in Wien

Bekannt aus Presse und Fernsehen.

Mag. Wissam Barbar ist ein bekannter Wiener Strafverteidiger und regelmäßig in den österreichischen Medien präsent. Über seine Verfahren, darunter zahlreiche aufsehenerregende Fälle, wurde vielfach berichtet, unter anderem in Kronen Zeitung, Kurier, Der Standard, Heute, ORF Wien und Österreich.

13 Jahre Erfahrung in der Anwaltei und hunderte Mandanten in ganz Österreich

Kanzlei in Wien 1. Bezirk & Sprechstelle in Simmering, Beratung in Deutsch, Arabisch und Englisch

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien und der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen

4,9 von 5 Sternen bei über 218 Google-Bewertungen

Das Team

Ein eingespieltes Team an Ihrer Seite.

Rund um Ihren Fall arbeiten drei Personen im Hintergrund, damit nichts liegen bleibt und keine Frist verstreicht.

Astrid Erhart
Astrid Erhart
Kanzleileitung

Seit 2019 hält Astrid Erhart der Kanzlei den Rücken frei. Sie leitet das Büro, kümmert sich um die Buchhaltung und sorgt dafür, dass rund um Ihren Fall alles reibungslos läuft.

Reyhan Serdar
Reyhan Serdar
Termine und Fristen

Ausgebildete Rechtsanwaltssekretärin mit Erfahrung aus einer Großkanzlei. Sie behält Termine und Fristen im Blick und sorgt dafür, dass in Ihrem Fall nichts liegen bleibt.

Melak Darweesh
Melak Darweesh
Betreuung auf Arabisch

Melak Darweesh ist Ihre Ansprechpartnerin für die Betreuung in arabischer Sprache. Sie unterstützt Sie bei der Vorbereitung von Unterlagen, bei organisatorischen Fragen und bei der Koordination von Terminen.

Mandantenstimmen

Was unsere Mandanten sagen.

4,9

von 5 Sternen bei über 218 Google-Bewertungen

Herr Barbar konnte einen Fall positiv für mich abschließen, wo ich schon nicht mehr an ein gutes Ende geglaubt habe. Wegen seiner ruhigen und freundlichen Art habe ich mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er mir eine große Last von den Schultern genommen hat.
Andrea
01 / 06
Häufige Fragen

Was Mandanten uns fragen, wenn die Strafe am Tisch liegt.

Alles Weitere klären wir in der Erstberatung.

Sofort. Die Frist steht auf dem Schreiben und ist kurz. Schicken Sie uns den Bescheid noch am selben Tag, wir sagen Ihnen, bis wann was zu tun ist.

Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung greift, klären wir vorab, damit Ihnen keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Halten Sie beim ersten Anruf den Namen Ihrer Versicherung sowie die Polizzennummer bereit, dann geht es schneller.

Das hängt weniger vom Betrag ab als davon, was die Strafe sonst noch berührt: Ihren Führerschein, Ihre Gewerbeberechtigung, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft. Schicken Sie uns den Bescheid. Wir sagen Ihnen, ob sich der Einspruch in Ihrem Fall lohnt.

Beide Dokumente sind behördliche Bescheide mit einer strengen Frist. Die Strafverfügung kommt direkt per Post, ohne dass Sie vorher gehört wurden, es findet kein vorheriges Ermittlungsverfahren statt. Gegen eine Strafverfügung erheben wir Einspruch. Das Straferkenntnis ist der Bescheid am Ende eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens. Dagegen richtet sich die Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Welche Frist für Sie gilt, steht im jeweiligen Schreiben in der Rechtsmittelbelehrung, im Verwaltungsstrafrecht ist es meist eine Frist von zwei Wochen. Schicken Sie uns das Schreiben einfach zu, wir prüfen es als Erstes für Sie.

Das kommt auf Ihren Vertrag an. Schicken Sie uns die Polizze mit dem Bescheid. Wir prüfen beides, bevor Sie uns einen Auftrag erteilen.

Ja. Verwaltungsstrafen können der Verleihung der Staatsbürgerschaft entgegenstehen. Zahlen Sie in dieser Situation nicht einfach, sondern lassen Sie den Bescheid vorher prüfen.

Das hängt vom Verfahren ab. In der Erstberatung sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen können, bevor Sie sich entscheiden.

Ja. Wir vertreten Mandanten in ganz Österreich, egal von welcher Behörde die Strafe kommt.

Ja. Wir beraten in Deutsch, Arabisch und Englisch.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Je früher wir sprechen, desto mehr Möglichkeiten haben wir für Ihre Verteidigung. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung. Alles, was Sie uns sagen, bleibt vertraulich.

1. Bezirk (Kanzlei)

Reichsratsstraße 13/12a, 1010 Wien

Simmering (Sprechstelle)

Simmeringer Hauptstraße 24/210b, 1110 Wien

Mag. Wissam Barbar am Schreibtisch seiner Kanzlei

Anfrageformular

Falls vorhanden, nennen Sie die Versicherung gern in Ihrer Nachricht.